Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gläubigertaktik

    Wenn der Schuldner mit EC-Karte bezahlt ...

    | Häufig sind Schuldner ehemalige Kunden oder Mandanten des Gläubigers. Haben sie hierbei mit ihrer EC-Karte bezahlt, ist dies ein erfolgversprechender Ansatz, zu vollstrecken. Das weiß unsere Leserin, Jutta Hurt, aus eigener Erfahrung zu berichten. |

     

    Denn zahlt der Schuldner mit EC-Karte, gibt es einen „Händlerbeleg“. Hierauf ist u. a. eine üblicherweise 19-stellige PAN angegeben. Aus dieser PAN lässt sich das Geldinstitut entnehmen, das die Karte ausgegeben hat.

     

    PRAXISHINWEIS | Wichtig sind zunächst die Ziffern 4 bis 8. Lautet die PAN z. B. XXX24600XXXXXXXXXXX, geben Sie diese wie folgt in die Google-Suche ein: „PAN 24600“. So erfahren Sie, dass es sich hier um die Commerzbank Stuttgart handelt. Die auf die Ziffern 4 bis 8 folgenden, meist 10 Ziffern, stellen die Kontonummer dar. Die letzte Ziffer ist dann eine Prüfziffer. Über die Website vollstreckungstipps.de unserer Leserin können Sie die zustellfähige Adresse einiger Banken ermitteln.

     

    Unsere Leserin konnte erst kürzlich über diesen Weg eine Drittschuldnererklärung erhalten, wonach ein siebenstelliger (!) Betrag auf dem Konto des Schuldners lag. Er wird nun an den Gläubiger ausbezahlt.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 169 | ID 44239537