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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unseren Leser Kai Maurer, Hamburg, ärgerte es, dass manche Schuldner angeblich mittellos waren, sich aber aufwendige Freizeit- oder Sportaktivitäten leisten konnten. Er fragte sich: Was, wenn solche Schuldner ihren Hobbys so erfolgreich nachgehen, dass sie sogar Preisgelder erlangen? Bei einem Schuldner, der sich einmal selbst als „Schachgenie“ bezeichnet hatte, „bohrte“ unser Leser tiefer ‒ mit Erfolg! |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: „Schachmatt“ für den Schuldner

    Zu pfänden gab es bei Schuldner S. nie etwas. Dass er ein erfahrener Schachspieler war, sortierte unser Leser zunächst als eher wertlose Information ein. Von einem Kollegen hatte er jedoch erfahren, das dessen Schuldner Hobbyangler war, dessen Angeln sich zu recht viel Geld hatten machen lassen. Leider entpuppten sich die beiden Schachbretter des M. als Massenware.

     

    Doch das Interesse unseres Lesers war geweckt: Er recherchierte aufgrund eines am Schachbrett angebrachten Logos einen regionalen Schachclub. Es war leicht, S. als Mitglied zu ermitteln: Er war online mit Bild in einer Mitgliederliste geführt und bestritt sogar Turniere, bei denen Preisgelder winkten. Wie ein Foto belegte, hatte S. in der Vergangenheit auch schon solche Turniere gewonnen.

     

    Unser Leser erfuhr, dass bei Turnieren, z. B. Meisterschaften, mitunter Startgelder gezahlt sowie Fahrt- und Unterkunftskosten übernommen werden. Er ermittelte Daten anstehender Schachturniere und ob der Schuldner an einem oder gar mehreren teilnahm. Dann ein Treffer: Eines der Turniere stand kurz bevor. Unser Leser konfrontierte S. mit seinem Wissen und wies darauf hin, dass auch Preisgelder pfändbar seien. Er legte S. dar, dass ein Zugriff ‒ in welcher Form auch immer ‒ für S. blamabel wäre, noch dazu, wenn sein Verein von seinen finanziellen Problemen erführe.

     

    S. zahlte von sich aus direkt einen größeren Teilbetrag und bot an, in nur wenigen Raten den Rest zu zahlen. Das Preisgeld des nächsten Turniers sollte neutral hinterlegt und ausgezahlt werden, wenn er es gewänne. Ferner hinterlegte er als Sicherheit zwei wertvolle handgeschnitzte Schachspiele bei unserem Leser, sogar mit Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) sowie Zertifikat mit Schätzwert. Er hatte diese bei einem Freund „geparkt“, um sie vor einem Zugriff zu schützen. Im Gegenzug sicherte unser Leser zu, nicht als Gläubiger an den Verein heranzutreten. Dass S. nur ein Jahr später ein Preisgeld von 5.000 EUR gewann, war dann nicht mehr wichtig, denn seine Schuld hatte er zu diesem Zeitpunkt längst getilgt.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2023 | Seite 188 | ID 49672368