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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Beim Thema „Videotelefonate“ denkt man meist an den Austausch zwischen Anwalt und Mandant in Pandemiezeiten. Darüber hinaus können Gespräche am Bildschirm aber auch die Vollstreckung voranbringen, z. B. wenn Gegenstände eingeschätzt werden müssen. Unsere Leserin Frauke Benz, Rosenheim, schrieb uns, wie genau solche Videogespräche mit Gerichtsvollzieher und Experten zur erfolgreichen Vollstreckung führen können. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Ein Bild sagt mehr als 1.000 Schreiben

    Schuldner S. war „nicht zu knacken“. Unsere Leserin lief schon seit zwei Jahren einer Forderung von knapp 5.000 EUR hinterher. S. kannte seine Rechte und war vorsichtig. Sowohl unsere Leserin als auch ihr Mandant G. vermuteten, dass S. wertvolle Möbel besaß, denn er hatte lange im Kunsthandel gearbeitet. Auch Gerichtsvollzieher X. berichtete von einigen älteren Möbeln und Gegenständen, die aber laut S. alle keinen „großen Wert“ hätten, der eine Pfändung rechtfertigen würde.

     

    Unserer Leserin war klar: Einerseits lassen sich kleine, aber wertvolle Gegenstände gut verbergen. Andererseits gab der Markt für antike Möbel oft nicht viel her. Und wenn doch? Wie sollte sie als Laie dies erkennen? Und wäre das nicht sehr aufwendig?

     

    Unsere Leserin ging pragmatisch vor: Sie recherchierte über den entsprechenden Bundesverband den Antiquitäten- und Kunstgutachter K. Dieser war so interessiert, dass er kostenlos eine kurze Beratung anbot. Unsere Leserin entschied sich für ein Videotelefonat, an dem K., G. und sie selbst teilnahmen. Das sparte Zeit, Kosten und viel umständliche Korrespondenz. Gemeinsam untersuchten sie also „digital“ die Liebhaberei des S. Der Clou: Da G. und S. früher befreundet waren, konnte G. im Videotelefonat nicht nur zwei Möbelstücke und Holzmuster detailliert beschreiben. Er lud auch eine Handskizze sowie ein Foto hoch, das von einer gemeinsamen Feier in der Wohnung des S. stammte. K. erkannte, dass es sich zumindest bei einer dort erkennbaren Truhe um wertvolles Mobiliar handeln könnte.

     

    K. schaute sich auch den (aus Datenschutzgründen geschwärzten) Auszug aus dem Vollstreckungsprotokoll online an, auf der X. ebenfalls eine bestimmte Truhe beschrieben hatte. Auf der Basis von all dem gab K. eine Ersteinschätzung ab. Unsere Leserin konfrontierte S. damit. Womit sie dennoch nicht gerechnet hatte: Offenbar voller Angst vor neuen Recherchen zahlte S. zügig die gesamte Forderung.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 58 | ID 47967749