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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Gerichtsvollzieher sind immer wieder verlässliche Auskunftsquellen. Da sie täglich unterwegs und oft Zeugen langjähriger Schuldnerkarrieren sind, kann ein Telefonat mit ihnen schon genügen, um eine aussichtslose Vollstreckung gar nicht erst zu beginnen. Aber: Wer seinen Auftrag an einen gerade neu im Bezirk begonnenen Gerichtsvollzieher richtet, kann nicht auf diese Trümpfe hoffen. Unser Leser Bernhard S., Berlin, verfolgt in solchen Fällen eine kluge Strategie ‒ von der Sie ebenfalls profitieren können. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Gerichtsvollzieher, wechsle Dich

    Unser Leser blickt auf über 30 Jahre Kanzlei- und Vollstreckungserfahrung zurück. Er weiß daher, wie wichtig Auskünfte und Tipps sein können, die man quasi nebenbei von Nachbarn, Postboten (VE 20, 54) und eben auch Gerichtsvollziehern erhält, die sich sinnvollerweise auch frühzeitig einbinden lassen können (VE 18, 36).

     

    Unser Leser geht einen Schritt weiter, denn ein Problem ist ihm wohl vertraut: Ein neuer Gerichtsvollzieher „im Kiezr“ bedeutet auch, dass dieser noch keine Erfahrungen mit den Besonderheiten der dortigen Schuldner hat. War ein erfahrener Gerichtsvollzieher zuvor mehrere Jahre in denselben Ortsteilen und Straßen unterwegs, fängt ein neuer praktisch „bei Null“ an.

     

    So auch in einem aktuellen Fall unseres Lesers: Vor Kurzem ging er gegen Schuldner S. in Koblenz vor. Sein Mandant G. lief schon drei Jahre seinem Geld hinterher. Die vorherige Kanzlei hatte einfach keinen Erfolg gehabt. Unser Leser telefonierte mit Gerichtsvollzieher X. und erkundigte sich, ob S. ein „bekannter“ Schuldner war und es Details gäbe, die die Vollstreckung fruchtbarer machen könnten. Doch X. war erst seit zwei Monaten im Bezirk unterwegs, S. hatte er bisher nicht aufsuchen müssen.

     

    Unser Leser erkundigte sich nach dem Vorgänger des X. und erhielt dessen Telefonnummer. Er rief den „alten“ Gerichtsvollzieher, den Y., an, legitimierte sich und ‒ Volltreffer: Zur aktiven Zeit von Y., so erfuhr er, gab es Gerüchte über Nebeneinkünfte des S. Ein Nachbar des S. hatte damals den Tipp gegeben. Y. konnte sich sogar noch an den Namen des evtl. Arbeitgebers erinnern.

     

    Drei Wochen später hatte der PfÜB unseres Lesers beim neuen Arbeitgeber des S. Erfolg.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 128 | ID 46597406