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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Über die Schuldnersuche mittels Internet, vor allem unter Zuhilfenahme „sozialer Medien“, haben wir an dieser Stelle schon des Öfteren berichtet. Trotzdem erreichen uns immer wieder neue Fälle mit weiteren Facetten dieser erfolgreichen Strategie - zur Nachahmung empfohlen. Heute berichten wir über den Fall unserer Leserin Susanne Wagner, Dresden. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: „Schuldner und Familienvater“

    Die Kanzlei unserer Leserin vertrat einen Zahnarzt, den Z., der viele Außenstände von Kleinstbetragsrechnungen hatte, die jedoch letztendlich in der Summe stattliche Geldforderungen ergaben. Um seinen „Ruf“ zu wahren, hatte er sich entschlossen, auch solche kleinen Forderungen beitreiben zu lassen - so auch bei seinem Patienten und Schuldner S.

     

    Dieser schuldete aus zwei Zahnarztrechnungen insgesamt 90 EUR. Nach dem Mahnverfahren stand die Zwangsvollstreckung ins Haus. Dem Z. war bekannt, dass S. Vertriebsleiter bei einem renommierten deutschen Unternehmen ist. Ihm war aber auch bekannt, dass S. verheiratet ist und drei Kinder hat. Die Entscheidung, hier eine Vollstreckung durchzuführen, fiel Z. daher schwer.

     

    Kurz vor Einleitung der Zwangsvollstreckung ergab eine Recherche bei XING, dass der S. nicht mehr in seinem bisherigen Unternehmen beschäftigt war, sondern vor vier Monaten bei einem kleineren Unternehmen im Nachbarort seine Tätigkeit aufgenommen hatte. Somit wurde ein vorläufiges Zahlungsverbot an den neuen Arbeitgeber A. zugestellt und ein PfÜB beantragt. Der S. wurde überrascht, indem unsere Leserin den Vollstreckungsbescheid im Parteibetrieb 
zusammen mit der Vorpfändung zustellte. Dank XING konnte die Pfändung bei einem „falschen“ Arbeitgeber vermieden werden.

     

    Die Forderung, die zwischenzeitlich auf das Dreifache angewachsen war, wurde - trotz der vier Unterhaltsverpflichtungen - vom A. durch Abzug vom Lohn bis zur Pfändungsfreigrenze innerhalb von vier Monaten ausgeglichen. Neben der 
„Genugtuung“ für Z. und der Gewissheit, dass sich der Aufwand gelohnt hat, bleibt zu hoffen, dass S. künftig seine Arztrechnungen sofort begleicht.

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle.

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 148 | ID 40296870