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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch


    Vollstreckungs-Tipp des Monats


    | Achtung bei Drittschuldnererklärungen von Banken! Das rät unsere Leserin Jutta Hurt, Rechtsanwaltsfachangestellte, Leinfelden-Echterdingen.  |

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Zwei Mandanten - ein Drittschuldner

    Im April 2012 hatte unsere Leserin für ihren Mandanten G.1 einen erheblichen 
Betrag über eine Kontenpfändung gegen den Schuldner S. Stück für Stück beigetrieben. Im August hatte sie gegenüber der Bank B. als Drittschuldnerin die Erledigung der Pfändung erklärt. Im Dezember desselben Jahres hatte sie für einen anderen Gläubiger-Mandanten, G.2, ebenfalls bei S. dieselbe Kontoverbindung gepfändet. Unsere Leserin erhielt von B. daraufhin eine Drittschuldnererklärung, dass Vorpfändungen bestehen und die Forderung nicht bedient werden kann. Die Liste der Vorpfändungen hatte B. mitgeschickt. Doch eine Kontrolle der Unterlagen ergab: Der einzige vorrangige Gläubiger war G.1!. Die Forderungshöhe sowie das Aktenzeichen des PfÜB entsprachen der seinerzeitigen Pfändung.


    Wäre es nicht die durch unsere Leserin bearbeitete und erledigte Forderung des G.1 gewesen, hätte sie die Drittschuldnererklärung widerspruchslos hingenommen und wahrscheinlich - aufgrund der Höhe der Vorpfändung - die Akte ein halbes Jahr 
ruhen lassen. So schrieb unsere Leserin die Bank jedoch an, wies auf die Erledigung hin und bat um Nachbesserung der Drittschuldnererklärung. Die Bank räumte mit Bedauern ihr „Versehen“ ein. Die „neue“ Forderung bediente sie anstandslos. Unsere Leserin wird jetzt zukünftig immer nach einer Gläubigerliste fragen und gegebenenfalls sogar die Gläubiger anschreiben, ob die Forderung noch besteht!


    Tipp: Schauen Sie auch in den Blog unserer Leserin. Dort findet sich stets Interessantes rund um die Zwangsvollstreckung (www.vollstreckungstipps.de).

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, 
Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 74 | ID 38490740