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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungskosten

    Gläubigerfeindliche Rechtsprechung im LG-Bezirk Hannover

    | Das AG Burgwedel hat entschieden, dass die Kosten zur Anschriftermittlung bzw. Aufenthaltsermittlung des Schuldners durch private Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich nicht notwendig sind (2.6.12, 5 M 455/12). Ausnahme: Es sind besondere Gründe für die Einschaltung des Wirtschaftsunternehmens ersichtlich. Das gelte auch für Reisekosten des Gläubigervertreters zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (e.V.). |

     

    Da das LG Hannover inzwischen den Beschluss des AG vollumfänglich bestätigt hat (6.8.12, 52 T 59/12), erhält diese Rechtsprechung Bedeutung über den nur regional begrenzten AG-Bezirk hinaus.

     

    Für Gläubiger bedeutet dies: Sie müssen in jedem Fall bei einem vergleichbaren Sachverhalt zur Notwendigkeit der Einschaltung eines privaten Wirtschaftsunternehmens (z.B. Detektei, Wirtschaftsdienst) vortragen. Ist die Schuldneradresse bereits mittels einfacher Melderegisteranfrage ermittelbar, dürfte dies schwierig werden. Wohnt der Schuldner z.B. in der aus dem Registerauszug ersichtlichen Adresse, aber dort nicht in seiner Wohnung sondern bei einem Dritten, sind konkrete Darlegungen erforderlich, aufgrund welcher konkreten Ermittlungen das Wirtschaftsunternehmen hiervon Kenntnis erhalten hat.

     

    Mag man diese Argumentation noch nachvollziehen, ist der Ablehnung der Reisekosten des Anwalts zur e.V. nicht mehr zu folgen. Der bloße Hinweis darauf, der Gläubiger sei zwar zur Teilnahme am e.V.-Termin berechtigt, erforderlich sei seine Teilnahme jedoch nicht, überzeugt nicht. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher schriftliche Fragen und Hinweise zukommen lassen kann. Allerdings erkennt das Gericht Ausnahmen von diesem Grundsatz an. Hierzu sollte der Gläubigervertreter dann aber wieder möglichst dezidiert vortragen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Auskunftskosten sind notwendige Kosten, VE 11, 91
    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 21 | ID 42473621