01.10.2002 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Übersicht der Ecksätze zur Sozialhilfe
In der Zwangsvollstreckung haben dieSozialhilfe-Eckregelsätze eine besondere Bedeutung. Insbesonderebei der Delikts- bzw. Unterhaltsvollstreckung nach § 850f Abs. 2,§ 850d Abs. 1 ZPO Leißing, VE 00, 6 ist zur Ermittlung desdem Schuldner verbleibenden notwendigen Selbstbehalts hieraufzuzugreifen. Auch bei der Berechnung des pfändbaren Betrags beieinem Wegfall unterhaltsberechtigter Mitverdiener nach § 850c Abs.4 ZPO VE 11/01, 154 spielen sie eine große Rolle. Die folgendeÜbersicht zeigt die in den einzelnen Bundesländern vom 1.7.02bis zum 30.6.03 geltenden Sozialhilfesätze in EUR.
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