01.08.2003 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Übersicht der Ecksätze zur Sozialhilfe
In der Zwangsvollstreckung haben die Sozialhilfe-Eckregelsätze eine besondere Bedeutung. Insbesondere bei der Delikts bzw. Unterhaltsvollstreckung nach § 850f Abs. 2, § 850d Abs. 1 ZPO (Leißing, VE 00, 6) ist zur Ermittlung des dem Schuldner verbleibenden notwendigen Selbstbehalts hierauf zuzugreifen. Auch bei der Berechnung des pfändbaren Betrags beim Wegfall unterhaltsberechtigter Mitverdiener nach § 850c Abs. 4 ZPO (VE 01, 154) spielen sie eine große Rolle. Die folgende Übersicht zeigt die in den einzelnen Bundesländern vom 1.7.03 bis zum 30.6.04 geltenden Sozialhilfesätze.
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