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  • 01.03.2005 | Nachgefragt

    Hartz IV und die Folgen: Dürfen Arbeitsämter bestehende Pfändungen jetzt ablehnen?

    Mehrere Leser haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass einige Arbeits-agenturen bestehende Pfändungen von „altem“ Arbeitslosengeld nicht mehr anerkennen, wenn der Schuldner jetzt Arbeitslosengeld II erhält. Zum Teil behaupten die Agenturen, es seien erneute Pfändungen erforderlich. Rechtsgrundlagen wurden bislang nicht benannt. Ob die Auffassung der Agenturen zutrifft, ist zurzeit offen.  

     

    Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie uns und senden Sie uns die Stellungnahmen der Arbeitsagenturen zu (IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Bergstraße 18, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596/92280, E-Mail: ve@iww.de).  

     

    Die Redaktion von VE sammelt Ihre Erfahrungen und wertet sie aus. Sodann werden wir Sie im Rahmen unserer Berichterstattung informieren, ob Sie die Agenturen zwingen können, die Pfändungen anzuerkennen.  

    01.03.2005 |

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 42 | ID 91357