01.10.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Sicherheiten in der Hand des Gläubigers: Fluch oder Segen?
| Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Sein Mandant G. hat sich für seine Forderungen gegen Schuldner S. von diesem Sicherheiten einräumen lassen. Steht dies der Vollstreckung der titulierten Forderung entgegen? Ist G. verpflichtet, die vorhandenen Sicherheiten zu verwerten? Der folgende Beitrag erläutert, welche Beschränkungen bestehen. |
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