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  • 01.12.2010 | Kontopfändung

    Die 7 wichtigsten Praxisfälle

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    Bei der Kontopfändung kommt es immer wieder zu vermeidbaren Fehlern. Der folgende Beitrag fasst insoweit die 7 wichtigsten Konstellationen zusammen und beantwortet die sich daraus ergebenden typischen Fragen.  

     

    Fall 1: Wie viele Konten eines Schuldners dürfen gepfändet werden?

    Gläubiger G. reicht beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erlass eines PfÜB ein. Hierdurch sollen die ausreichend bestimmt genannten Ansprüche des nicht gewerblichen Schuldners S. aus Girokontokorrentvertrag bei 7 verschiedenen Kreditinstituten gepfändet und dem G. zur Einziehung überwiesen werden. Darf der PfÜB erlassen werden?  

     

    Nein! Hier setzt sich der Gläubiger der Vermutung einer unzulässigen Verdachtspfändung aus. Bis zu drei örtliche Bankverbindungen bezeichnen die Obergrenze, die im Allgemeinen bei nicht gewerblich tätigen Schuldnern in Betracht kommt (BGH VE 04, 93).  

     

     

    Fall 2: Darf vor dem Zahlungstermin gepfändet werden?

    Gläubiger G. reicht beim Vollstreckungsgericht am 15.11.10 einen Antrag auf Erlass eines PfÜB ein. Hierdurch sollen die ausreichend bestimmt genannten Ansprüche des Schuldners S. aus Girokontokorrentvertrag gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden. Vollstreckungsgrundlage ist ein vorläufig vollstreckbares Urteil, wonach S. an G. bis zum 31.12.10 einen Betrag von 5.000 EUR zahlen muss. Darf der PfÜB erlassen werden?  

     

    Nein! § 751 Abs. 1 ZPO ist zu beachten. Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertags abhängig, darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist. Folge: G. dürfte frühestens am 1.1.11 die Zwangsvollstreckung betreiben.