01.12.2007 | Aktuelle Gesetzgebung
Reform des Kontopfändungsschutzes
Am 5.9.07 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen und diesen dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Der Gesetzentwurf übernimmt den Referentenentwurf vom Januar 07 weitgehend. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto und Umfang des Pfändungsschutzes dar. In der nächsten Ausgabe von „Vollstreckung effektiv“ folgen die Neuerungen zum Verfahren der Festsetzung des pfändungsfreien Betrags, zum Pfändungsschutz und weitere wichtige Besonderheiten.
Zeitplan: So stellen Sie sich frühzeitig um
Aufgrund der gesetzlichen Fristen hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 9.11.07 zum zustimmungspflichtigen Gesetzesvorhaben Stellung genommen (BR-Drucksache 663/07). Das BMJ rechnet mit einem zügigen Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag im Jahr 2008, sodass die gesetzliche Neuregelung im ersten Halbjahr 2008 beschlossen werden kann. Aufgrund der vorgesehenen Übergangsregelung könnte das Gesetz dann zum 1.1.09 in Kraft treten. Hierauf müssen sich Gläubiger und Drittschuldner aber aus den folgenden Gründen schon jetzt einstellen:
Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
Der neue § 850k ZPO-E soll dem Schuldner als natürliche Person die Möglichkeit geben, bei der Bank ein Pfändungsschutzkonto entweder als weiteres Konto neben seinem bisherigen Girokonto, als gänzlich neues Konto oder in Umwandlung seines bisherigen Kontos einzurichten. Dabei kann auch ein Konto umgewandelt werden, das bereits gepfändet ist.
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