25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Fusion von Vereinen – Teil 3
Der Zusammenschluss von Vereinen ist ein großes Thema. Schwindende Mitgliederzahlen, hoher Kostendruck und eine geringere öffentliche Förderung sind die Hauptgründe, die Vereine zur Fusion bewegen. In VB 7/2011, Seite 11 haben wir geschildert, wie eine Fusion rechtlich vonstatten geht, wenn kein Vermögensübergang erfolgt und/oder der übertragende Verein – in veränderter Form – fortbestehen soll. Besitzt der übertragende Verein aber nennenswertes Vermögen und sind Fragen der Rechtsnachfolge zu regeln, ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Ein Leser hat folgende Frage: Der Vorstand unseres Kindergartenvereins hat gegen den mehrheitlichen Willen der Mitglieder zwei Erzieherinnen gekündigt. Um ein entsprechendes Votum der Mitgliederversammlung (MV) zu ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Vereinsrecht
Das BGB sieht für die Änderung des Satzungszwecks die Zustimmung aller Vereinsmitglieder vor. Wer dieses Mehrheitserfordernis per Satzung aufweichen will, muss dies schon bei der Vereinsgründung tun, entschied jetzt ...
15.07.2011 · Fachbeitrag ·
Fusion von Vereinen – Teil 1
Der Zusammenschluss von Vereinen ist ein großes Thema. Schwindende Mitgliederzahlen, hoher Kostendruck und eine geringere öffentliche Förderung sind dabei die wichtigsten Faktoren, die Vereine zur Fusion bewegen. Damit jeder Verein das für ihn passende Verfahren findet und die Fusion auch gemeinnützigkeitsrechtlich souverän bewältigt, machen wir Sie in einer Beitragsreihe mit den wichtigsten rechtlichen Regelungen und den möglichen Fusionsvarianten vertraut.
04.07.2011 · Fachbeitrag ·
Fusion von Vereinen - Teil 2
Auf den Seiten 8 bis 10 haben wir dargestellt, welche rechtlichen Möglichkeiten Vereinen zur Verfügung stehen, die fusionieren wollen. Nachfolgend stellen wir Ihnen das Modell „Fusion ohne Vermögens- und ...
04.07.2011 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Ein Leser hat folgende Frage gestellt: „Nach meiner Wahl in den Vorstand musste ich feststellen, dass der alte Vorstand in den letzten Jahren weder die Mitgliederkartei aktualisiert noch rückständige Beiträge eingetrieben hat. Teilweise fehlen schriftliche Beitrittserklärungen ebenso wie Austrittserklärungen. Können wir dann überhaupt beschlussfähige Mitgliederversammlungen abhalten? Und können die Beiträge noch eingefordert werden?“ Die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer.