25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Verkehrssicherungspflicht
Ein Verein erfüllt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn alle Zuschauer vor dem Betreten des Stadions – insbesondere auf Feuerwerkskörper – untersucht wurden, alle Fans des Gästevereins zusätzlich vor Betreten des Stadionblocks kontrolliert und einzelne Fans stichprobenweise ein drittes Mal untersucht wurden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.