Geringe Vergütungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sind kein Arbeitsentgelt, sondern bloße Aufwandsentschädigung. Sie sind deswegen nicht sozialversicherungspflichtig. Diese Aussage kommt vom Landessozialgericht (LSG) Hessen. VB stellt Ihnen die Details vor.
Wie seinerzeit die Datenschutz-Grundverordnung wurde bereits vor längerer Zeit, konkret im Juli 2021, ein Gesetz aufgrund einer Richtlinie erlassen, das erst etliche Zeit später in Kraft tritt. Die Rede ist vom ...
Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung für die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften geschaffen und damit die verschärften
Anwendungsregelungen bis Ende 2026 ausgesetzt. Enthalten ist sie im
„Gesetz zur ...
Ein Jugendlicher, der mit einem Fußballverein der Bundesliga einen „Fördervertrag“ nach § 22 Nr. 7.1 der Spielordnung des DFB schließt und sich damit verpflichtet, als „Vertragsspieler“ gegen eine Vergütung von 250,01 Euro tätig zu werden, ist Beschäftigter i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung. Diese muss die Kosten einer Knieoperation bezahlen, die erforderlich geworden war, nachdem sich der Jugendliche in einem Ligaspiel verletzt hatte. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.
Mit dem Jahressteuergesetz ist die Regelung zu zweckgebundenen Rücklagen in § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO ergänzt worden. Es wurde klargestellt, dass sich die Art und Höhe der Rücklage auf den zum Zeitpunkt der Bildung ...
Die Zahlung einer Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens kann insolvenzrechtlich angefochten werden. Dieser Anspruch richtet sich aber nicht an die gemeinnützige Einrichtung, die die Geldbuße erhalten hat.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Tritt ein Pferd sich auf einem Außengelände, das ein Reitverein bewirtschaftet, einen einzelnen Nagel in den Huf, obwohl der Verein regelmäßig zumutbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit vorgenommen hat, trifft den Verein keine Haftung. Mit dieser Klarstellung hat das OLG Frankfurt die Schadenersatzforderung einer Pferdebesitzerin abgelehnt, die den Verein für die Behandlungskosten schadenersatzpflichtig machen wollte.