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  • · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Vorstandsmitglieder sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

    | Vorstandsmitglieder eines Vereins sind im Verein regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das hat das Sozialgericht (SG) Berlin entschieden und damit die herrschende Rechtsprechung bestätigt. |

     

    Das SG nennt als sowohl allgemein als auch im konkreten Fall ausschlaggebende Kriterien (SG Berlin, Urteil vom 14.02.2025, Az. S 221 BA 18/23, Abruf-Nr. 247739):

    • Der Vorstand ist im Rahmen der gegebenen organschaftlichen Struktur weisungsabhängig, weil er nach Vereinsrecht den Weisungen der Mitgliederversammlung unterliegt.