Bekommt jemand Geld geschenkt mit der Auflage, einen Teil davon an einen gemeinnützigen Verein zu spenden, hat er keinen Anspruch auf steuermindernde Berücksichtigung der Spende als Sonderausgaben. Das hat zumindest das FG Düsseldorf klargestellt.
In einer Zeit, in der Spenden online akquiriert und gezahlt werden, erscheint es antiquiert und aufwendig, Spendenbescheinigungen noch in Papierform zu versenden. Und in der Tat – es geht auch digital.
Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Spender Nachweise über Spenden, die Sie an Ihre Organisation geleistet haben, bisher zusammen mit ihrer Steuererklärung einreichen. Andernfalls erkennt das Finanzamt Spenden oder Mitgliedsbeiträge nicht an. Das ändert sich ab 2017.
Ist der strukturelle Inlandsbezug bei Auslandsspenden europarechtswidrig? Das muss der BFH entscheiden. Das FG Köln hat die Frage mit „Ja“ beantwortet. Es hat einer Spenderin, die eine Pfarrgemeinde in Rumänien ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
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Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ beschlossen (Abruf-Nr. 187381 ). Es ist bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz enthält auch eine Änderung zu Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Diese tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.