Die Motivation zu spenden, ist nicht immer ganz uneigennützig. Vereine sollten hier vorsichtig sein, weil dann die Voraussetzungen für den Spendenabzug fehlen können und Haftungsfolgen drohen.
Statt bei Veranstaltungen Eintrittsgelder zu nehmen, bitten gemeinnützige Veranstalter oft um Spenden. Der Grund dafür liegt weniger im steuerlichen Bereich sondern im „Verkaufen der Veranstaltung“.
Anlassspenden sind nicht nur ein verbreitetes Verfahren, um im privaten Umfeld Geld für eine gute Sache zu sammeln. Längst haben auch gemeinnützige Einrichtungen das Fundraisingpotenzial erkannt. Sie werben gezielt ...
Es ist gar nicht so selten, dass gemeinnützige Einrichtungen Spenden erhalten, in denen der Spender einen konkreten Verwendungszweck vorgibt. Die Spende soll also nicht den Vereinstätigkeiten allgemein, sondern einem bestimmten Projekt, einer bestimmten Abteilung oder einem anderen konkreten Zweck zugutekommen. Eine solche Zweckbindung hat nur zivilrechtlich – für den Schenkungsvertrag zwischen Spender und Empfänger – Bedeutung, nicht aber steuerlich. Das hat der BFH klargestellt. Erfahren Sie, was das ...
Grundsätzlich kann ein Spender nur eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) erhalten, wenn die Spende aus seinem eigenen Vermögen stammt. Will der Spender eine Bestätigung auf einen anderen Namen ...
Ein Insolvenzverwalter kann eine „unentgeltliche Leistung“ anfechten, wenn diese nicht früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde. Das gilt auch für Spenden an ...
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Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
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Der Spendenempfänger haftet dafür, dass die Angaben auf der Spendenbestätigung richtig sind (§ 10b Abs. 4 EStG). Der Spender darf auf die Richtigkeit der Bestätigung vertrauen (Vertrauensschutz). Dieser Vertrauensschutz umfasst nach Auffassung des FG Düsseldorf aber nur die persönlichen Voraussetzungen auf der Spendenempfängerseite, also das Vorliegen der Gemeinnützigkeit und die Verwendung für begünstigte Zwecke.