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  • 13.01.2017 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Erleichterungen beim Spendennachweis ab 2017

    | Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Spender Nachweise über Spenden, die Sie an Ihre Organisation geleistet haben, bisher zusammen mit ihrer Steuererklärung einreichen. Andernfalls erkennt das Finanzamt Spenden oder Mitgliedsbeiträge nicht an. Das ändert sich ab 2017. |