Nach der Rechtsprechung des BGH kann sich die Indizwirkung der Honorarrechnung für das Schadengutachten im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nicht nur daraus ergeben, dass sie vom Geschädigten bezahlt wurde, sondern auch aus ihrer Übereinstimmung mit einer vorhergehenden Honorarvereinbarung (BGH 7.2.23, VI ZR 137/22, Abruf-Nr. 234519 sowie BGH 7.2.23, VI ZR 138/22, Abruf-Nr. 234532 ).
Ein Kaskoversicherungsvertrag ist nicht deshalb gemäß § 134 BGB nichtig, weil das versicherte Kraftfahrzeug objektiv nicht zum Straßenverkehr hätte zugelassen werden dürfen, entschied das OLG Celle in Abweichung ...
Der vollkaskoversicherte Geschädigte nimmt zunächst den gegnerischen Haftpflichtversicherer in Anspruch, kommt dabei aber nicht über eine Quote von 40 Prozent hinaus. Er repariert selbst und legt dem ...
Die Fahrerlaubnisbehörden können das Führen von Fahrzeugen nach der FeV verbieten, wenn sich jemand – insbesondere durch Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – als hierzu ungeeignet erweist. Umstritten ist dabei, unter welchen Voraussetzungen auch das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt werden kann. Der BayVGH hat nun entschieden, dass das geltende Recht keine Grundlage für ein solches Verbot bietet.
Der Streit um das Einsichtsrecht des Betroffenen und/oder seines Verteidigers in Messunterlagen, die sich ggf. auch (noch) nicht bei den Akten
befinden, setzt sich immer noch fort. Wir weisen auf zwei AG-Entscheidungen ...
Das AG Dortmund sieht die Geschwindigkeitsfeststellung durch nachträgliche Auswertung eines ProViDa-Videos und Bestimmung der Geschwindigkeit anhand einer nachträglich frei mittels des Videos gewählten Messstrecke ...
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Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Wir haben schon häufiger über Entscheidungen zur Auslagenerstattung nach Einstellung des Bußgeldverfahrens berichtet. Heute können wir
erneut auf zwei Entscheidungen hinweisen, die der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Betroffenen auferlegt haben.