18.03.2013 · Fachbeitrag ·
Fahrverbot
Zumindest bei der Verhängung einer Geldbuße von mehr als 250 EUR besteht die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Setzt das Gericht eine in der BKatV vorgesehene Regelgeldbuße fest, ist eine genaue Aufklärung der finanziellen Verhältnisse entbehrlich, wenn sie erkennbar nicht vom Durchschnitt abweichen. Mit der Angabe des ausgeübten Berufs des Betroffenen in dem Urteil hat der Tatrichter die wirtschaftlichen Verhältnisse bereits erkennbar in Betracht ...
18.03.2013 · Fachbeitrag ·
Fahrverbot
Droht nach Angaben der Betroffenen durch das Fahrverbot der Verlust einer Nebentätigkeit, die nur den Lebensstandard hebt, ihn jedoch nicht sichert (400 EUR Nebentätigkeit bei 2000 EUR Rente und monatlicher ...
18.03.2013 · Fachbeitrag ·
Fahrverbot
Ein Fahrverbot kann auch auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft beschränkt werden (AG Lüdinghausen 14.1.13, 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12, Abruf-Nr. 130644 ).
18.03.2013 · Fachbeitrag ·
Entziehung der Fahrerlaubnis
Im Verfahren nach § 25 StVG (Fahrverbot) wird keine Entscheidung über die Eignung eines Kraftfahrzeugführers zum Führen von Kraftfahrzeugen getroffen. Das Fahrverbot ist als „Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme“ gedacht und ausgeformt und soll in erster Linie spezialpräventiv auf nachlässige oder leichtsinnige Kraftfahrer einwirken (OVG Sachsen-Anhalt 8.11.12, 3 M 599/12, Abruf-Nr. 130653 ).
18.03.2013 · Fachbeitrag ·
Unfallschadensregulierung
Falsches Überholen gehört zu den Hauptunfallursachen. Besondere Probleme in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht wirft das Überholverbot „unklare Verkehrslage“ auf. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand ...
18.03.2013 · Fachbeitrag ·
Unfallschadensregulierung
Nimmt der Geschädigte den Schädiger nach einem Verkehrsunfall auf Zahlung von Sachverständigenkosten an das Sachverständigenbüro in Anspruch und macht der Schädiger geltend, dem Geschädigten stünden wegen einer ...
18.03.2013 · Fachbeitrag ·
Anwaltsvergütung
Eine Erhöhung der Schwellengebühr von 1,3, die die Regelgebühr für durchschnittliche Fälle darstellt, auf eine 1,5-fache Gebühr, ist der gerichtlichen Überprüfung hinsichtlich des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung der Regelgebühr von 1,3 nicht entzogen. Anschluss an BGH 11.7.12, VIII ZR 323/11, NJW 12, 2813; Aufgabe Senatsurteil 8.5.12, VI ZR 273/11, VersR 12, 1056 (BGH 5.2.13, VI ZR 195/12, Abruf-Nr. 130842 ).