Ein Unfallgeschädigter, der Ersatz seines Personenschadens verlangt, ist im Fall des Vorschadeneinwands des Schädigers nicht unbedingt verpflichtet, seine private Krankenversicherung von der Schweigepflicht zu entbinden, um so eine Vorlage des Vorerkrankungsverzeichnisses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf 5.3.13, I-1 U 115/12, Abruf-Nr. 131858 ).
Die Erforderlichkeit der Anmietung als solche und bestimmte Einzelpositionen kann der Haftpflichtversicherer nicht mehr erheblich bestreiten, wenn er auf die ihm eingereichte Rechnung des Autovermieters hin ein ...
Im Fall einer fiktiven Schadensabrechnung kann der Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen markengebundenen oder freien Fachwerkstatt ...
Musste vor dem Abschluss eines Vergleichs über ein Schmerzensgeld aus einem Unfall mit größter Wahrscheinlichkeit mit einer – später auch erfolgten – Nachoperation gerechnet werden, ist die durch die Nachoperation eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustands von dem Vergleich umfasst, wenn die Operationsfolgen sich nach dem damals bereits bekannten sachverständigen Wissen als derart naheliegend darstellten, dass sie bei der Bemessung des Schmerzensgelds berücksichtigt werden konnten (OLG ...
Die Vorlage einer sog. „Blankovollmacht“ führt nicht zu einer Zustellungsvollmacht i.S. der § 145a StPO, § 51 Abs. 3 OWiG (AG Neuruppin 18.3.13, 84.1 OWi 3107 Js-OWi 31314/12 (239/12), Abruf-Nr. 131753 ).
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung das Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters, das insbesondere das Verkehrssünder-Punkte-System modernisieren soll, an den Vermittlungsausschuss übergeben.
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Seit dem 1. Juni 2013 ist der Zentralruf der Autoversicherer innerhalb Deutschlands ausschließlich über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 25 026 00 zu erreichen. Damit endet die seit einem Jahr laufende Übergangszeit, in der der Zentralruf auch noch über die alte kostenpflichtige 0180er-Nummer erreicht werden konnte. >