Schon immer, aber vermutlich bald öfter (siehe VA 22, 154) verlangen Versicherer als Reaktion auf die Vorlage eines Schadengutachtens, das
verunfallte Fahrzeug selbst zu besichtigen. Dazu gibt es viele Urteile. Das Risiko des Geschädigten, der ein berechtigtes Nachbesichtigungsverlangen zurückweist, liegt im sofortigen Anerkenntnis des Versicherers nach vorliegendem gerichtlich eingeholtem Gutachten (siehe unten OLG Saarbrücken).
In VA 22, 144 haben wir über die Gründe für eine Pflichtverteidigerbestellung in Verkehrsstrafsachen und straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren berichtet. Wir stellen Ihnen nachfolgend vor, worauf Sie im Bestellungsverfahren achten müssen.
Mit Augenzwinkern wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten, was das AG Mitte zur Entfernung der Verweisungswerkstatt von mehr als 20 km bei der fiktiven Abrechnung sagt:
Wenn der Schadengutachter das nicht wusste, müssen Sie korrigierend eingreifen: Mehrere Automobilhersteller sehen in ihren Herstellervorgaben vor, dass der Akku des Elektro- oder Hybridfahrzeugs nicht mehr verwendet ...
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Nach § 329 Abs. 4 S. 2 i. V. m. S. 1 StPO muss das Gericht die Berufung des Angeklagten verwerfen, wenn dessen Anwesenheit trotz Vertretung durch einen Verteidiger erforderlich ist und dieser zur Fortsetzung der Hauptverhandlung unter Anordnung seines persönlichen Erscheinens und Belehrung über die Möglichkeit der Verwerfung geladen wurde, aber auch zum Fortsetzungstermin ohne genügende Entschuldigung nicht erscheint und seine Anwesenheit weiterhin erforderlich bleibt.