Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Elektro- oder Hybridfahrzeug: Airbag, Gurtstraffer und Akku

    | Wenn der Schadengutachter das nicht wusste, müssen Sie korrigierend eingreifen: Mehrere Automobilhersteller sehen in ihren Herstellervorgaben vor, dass der Akku des Elektro- oder Hybridfahrzeugs nicht mehr verwendet werden darf, wenn im Fahrzeug Pyrotechnik (Gurtstraffer, Airbag) gezündet hat. Folglich ist hier bei den Instandsetzungskosten eine neue Antriebsbatterie zu kalkulieren. Da kommen sehr üppige Beträge zusammen, bei der Hybrid-S-Klasse von Mercedes sind das etwa 17.000 EUR. Bei einem Renault Zoe stehen etwa 9.000 EUR zu Buche. |

     

    Das lässt sich auch nicht mit einem mutigen „Ist ja äußerlich unbeschädigt, kann drinbleiben“ eines versicherungsgeneigten Gutachters ausblenden. Denn da sorgen die Hersteller durch eine systemseitige Außerbetriebsetzung der Batterie vor.

     

    Beispielsweise in den Vorgaben von Mercedes ist zu lesen: „Nach einem Unfall mit Auslösen der Pyrosicherung (irreversible Abschaltung des Hochvolt-Bordnetzes) ist die Hochvoltbatterie zu erneuern.“