Das AG Castrop-Rauxel hat in einem umfangreich begründeten Urteil noch einmal zur vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung Stellung genommen (AG Castrop-Rauxel 26.8.22, 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22, Abruf-Nr. 231249 ).
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch dann auf die Höhe einer verhängten Geldbuße beschränkt werden kann, wenn zugleich ein Fahrverbot verhängt wird.
Die Frage, ob nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ggf. die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen wird, ist in der Rechtsprechung bisher noch nicht eindeutig geklärt.
Hat das Bußgeldverfahren längere Zeit gedauert, stellt sich bei einem möglichen Fahrverbot immer die Frage, ob dieses überhaupt noch verhängt werden kann.
Wird bei einer längerfristigen Observation (§ 163f Abs. 1 StPO) festgestellt, dass der Beschuldigte ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt, dürfen die erlangten personenbezogenen Daten nicht in ...
Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn trotz beantragter Terminsverlegung oder -aufhebung und Bestehen eines Verlegungs- oder Aufhebungsgrunds gleichwohl eine mündliche Verhandlung am ursprünglichen ...
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Zwar können unpräzise oder gar unrichtige Angaben des Tatorts in einem Bußgeldbescheid unter Umständen unschädlich sein mit der Folge, dass den Verteidigungsinteressen des Betroffenen mit der Hinweispflicht des § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO Genüge getan ist. Dies erfordert indes die Möglichkeit, die konkrete Tat anderweitig so präzise umschreiben zu können, dass diese eindeutig von möglichen anderen Taten unterschieden werden kann.