Zug um Zug gegen Zahlung des auf dem subjektbezogenen Schadenbegriff basierenden Schadenersatzes hat der Geschädigte die Abtretung seiner vom Versicherer angenommenen Rückforderungsansprüche erklärt (vgl. BGH 29.10.74, VI ZR 42/73, Abruf-Nr. 221690 ). Auf dieser Grundlage klagt der Versicherer nun gegen die Werkstatt. Bei dieser Fallgestaltung kommt es im ersten Schritt auf die Aktivlegitimation des klagenden Versicherers an.
Allein der Umstand, dass der Angeklagte unter Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und von Vorfahrtsregelungen vor der Polizei flüchtete, genügt nicht zur Annahme der nach § 315d Abs. 1 Nr.
das über 19 Jahre alte Fahrzeug des Klägers mit 211.000 km Laufleistung wies sowohl bereits reparierte, als auch unreparierte kleine Vorbeschädigungen auf. Der Sachverständige hatte den WBW mit 3.100 EUR ermittelt ...
Das KG hat dem BGH folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Führt die Verlegung eines Hauptverhandlungstermins dazu, dass die vorangegangene Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung des persönlichen ...
Häufig scheitern sowohl im Straf- als auch im Bußgeldverfahren im Rahmen einer Revision oder Rechtsbeschwerde erhobene Verfahrensrügen an formellen Gründen. Dabei muss der Verteidiger vor allem auch aufpassen, dass ...
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Nach § 25a StVG muss der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter sowohl die Verfahrenskosten als auch seine Auslagen tragen, wenn in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der verantwortliche Fahrer vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht ermittelt werden kann oder seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei dieser Regelung achten müssen.