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  • 03.05.2023 · Nachricht · Ersatzleistung

    Kein neu für alt-Abzug bei Brillengläsern

    | Müssen bei einem Verkehrsunfall beschädigte Brillengläser durch neue ersetzt werden, ist kein Raum für einen neu für alt Abzug. Zwar kann es durchaus zutreffen, dass Brillengläser eine gewisse Lebensdauer haben. Dass durch die neuen Gläser allerdings eine spürbare Vermögensmehrung eingetreten ist, kann dennoch nicht angenommen werden. |