Mit einer (derzeit) interessanten Frage hat sich das KG im Rahmen einer Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil befasst. Der Betroffene war zur Hauptverhandlung nicht erschienen. Er durfte das Gerichtsgebäude nicht betreten, weil er weder ein Impfzertifikat noch einen Genesenen- oder Testnachweis bei sich hatte. Das AG hat den Einspruch daraufhin mit der Begründung verworfen, der Betroffene fehle unentschuldigt.
Die Praxisprobleme bei der beA-Nutzung werden immer noch nicht weniger: Mit den beA-Updates auf die Versionen 3.15 und 3.16 gibt es weitere Funktionen und Änderungen. Die Rechtsprechung im ersten Jahr der aktiven ...
Ein Blick auf den Kalender zeigt: Jetzt muss es schnell gehen, um noch fehlende FAO-Stunden zu sammeln, denn die Tage werden knapp. Sie sind Abonnent des IWW Instituts? Wunderbar, dann können Sie sofort loslegen!
Das Autokaufrecht hat derzeit keine anwaltsfreundliche Konjunktur, weil die Lage am Fahrzeugmarkt die Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten drastisch erhöht hat. Und es wird kaum Neufahrzeuge mit einer Standzeit von ...
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Nach der zunächst zulässigen Behauptung der Beklagten, die Klägerin verfüge aufgrund ihrer Unternehmensgröße über einen Großkundenrabatt, trifft die Klägerin bezüglich des Nichtvorliegens eines solchen eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Legt die Klägerin eine Rechnung über die Reparatur vor, die keinen Rabatt ausweist, ist der Vortrag des Versicherers, es gebe später Zahlungsrückflüsse von der Werkstatt an die Klägerin, eine unbeachtliche Behauptung ins Blaue hinein.