Ob beim Ausfall gewerblich genutzter Fahrzeuge eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommt oder ob sich der Schaden nur nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder den Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug bemisst, hat der BGH bisher offengelassen. Für bestimmte Fallgestaltungen hat der VI. ZS erwogen, in Ausnahmefällen auch Unternehmen oder Behörden oder sozialen Einrichtungen eine pauschalierte („abstrakte“) Nutzungsausfallentschädigung zuzubilligen.
Bei Schäden durch Waschanlagen kommt es häufig zu schwer nachvollziehbaren Urteilen, weiß Auto Bild (Heft vom 24.1.19). Den Hauptgrund sieht man in der „schwierigen Beweislage“. In der Tat liegt das zentrale ...
Für Käufer und ihre Anwälte ist es eine Wanderung auf schmalem Grat. Ein Wort zu wenig, eins zu viel und sie stürzen mit ihrem Nacherfüllungsverlangen in den Abgrund. Ein Urteil des OLG Koblenz liefert jetzt ...
Das Landgericht Osnabrück (Einzelrichterin) hat entschieden, dass im konkreten Fall bei einem Ende 2017 erworbenen und ursprünglich von der sogenannten Abgasaffäre betroffenen Fahrzeug, das zum Zeitpunkt des Kaufs ...
Am Donnerstag, den 24. Januar 2019 wird der Verkehrsgerichtstag 2019 in Goslar eröffnet. Die Eröffnungsveranstaltung wird ab 10 Uhr live unter www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de übertragen. Den Plenarvortrag ...
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Ereignet sich der Unfall zwei Tage vor der geplanten Urlaubsreise, und ist der Zweitwagen, den sonst die Ehefrau benutzt, für die Urlaubsreise zu klein, darf der Geschädigte einen Mietwagen auf Kosten des Schädigers nehmen.