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  • 15.02.2019 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Keine „abstrakte“ Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutztem Fahrzeug

    | Ob beim Ausfall gewerblich genutzter Fahrzeuge eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommt oder ob sich der Schaden nur nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder den Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug bemisst, hat der BGH bisher offengelassen. Für bestimmte Fallgestaltungen hat der VI. ZS erwogen, in Ausnahmefällen auch Unternehmen oder Behörden oder sozialen Einrichtungen eine pauschalierte („abstrakte“) Nutzungsausfallentschädigung zuzubilligen. |