Das nach § 329 StPO ergangene Urteil muss so begründet werden, dass das Revisionsgericht die maßgebenden Erwägungen des Berufungsgerichts nachprüfen kann. Vorgebrachte Entschuldigungsgründe und als Entschuldigung in Betracht kommende Tatsachen müssen wiedergegeben und gewürdigt werden.
Dem Halter eines Fahrzeugs darf aufgegeben werden, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von zwei aufeinanderfolgenden erheblichen Verkehrsverstößen nicht mitwirkt.
Ein Bußgeldverfahren ist wegen eines Verfahrenshindernisses gemäß § 206a StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen, wenn die Annahme der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde auf einem schwerwiegenden und ...
In VA 25, 127 haben wir über Rechtsprechung zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) berichtet, und zwar u. a. über den Begriff des Unfalls und des öffentlichen Unfallorts sowie über Verfahrensfragen.
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Das OLG Karlsruhe hat in einem Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit einem Ablehnungsgesuch zur Frage Stellung genommen, ob einem Verteidiger aufgegeben werden kann, ggf. eine Stellungnahme durch Telefax einzureichen.