17.09.2025 · Nachricht · Prozessrecht
Verwertung tilgungsreifer Voreintragungen
| War zum Zeitpunkt der Entscheidung des Tatgerichts eine Voreintragung nicht mehr verwertbar, die aber gleichwohl bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt worden ist, ist nicht auszuschließen, dass das Tatgericht bei Beachtung des Verwertungsverbots zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre. Das führt zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs eines angefochtenen Urteils. |
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