Das OLG Saarbrücken hat bislang die Auffassung vertreten, dass der Tatrichter bei der Bemessung der Geldbuße grundsätzlich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen aufzuklären und zu diesen im Urteil in nachprüfbarer Weise Feststellungen zu treffen hat, soweit es sich nicht um
geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 OWiG handelt. Eine solche geringfügige Ordnungswidrigkeit lag – auch im
Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten – nach der Rechtsprechung des ...
Das AG Ellwangen hat sich in einem Urteil mit der Frage der Erhöhung der Regelgeldbuße wegen fehlender Unrechtseinsicht und negativem Nachtatverhalten befasst.
Fragen zur Geschwindigkeitsüberschreitungen (§ 3 StVO) spielen in der Praxis eine erhebliche Rolle. Das zeigt die große Zahl der dazu veröffentlichten Entscheidungen. Wegen dieser erheblichen praktischen Bedeutung ...
Bisher war umstritten, ob für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im OWi-Verfahren die Formvorschrift der § 110c OWiG; § 32d StPO gilt, der Einspruch also mittels elektronischem Dokument eingelegt werden muss (vgl. VA 22, 142). Nun haben sich zwei OLG mit der Problematik befasst.
Unabhängig von einem in § 77a Abs. 1, 2 und 4 OWiG geregelten Zustimmungserfordernis kann das Messprotokoll auf Anordnung des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung nach § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO verlesen werden.
Eine Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit ist möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht.
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Der BGH hat noch einmal zur Frage des Grenzwertes von 1,1 Promille bei einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) mit einem E-Scooter Stellung genommen. Der Angeklagte hatte ihn im Rahmen einer „Probefahrt“ auf einem öffentlichen Geh- und Radweg geführt. Eine 75 Minuten nach Fahrtende entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1,29 Promille.