Die vorsätzlich falsche Anzeige einer angeblich bevorstehenden Trunkenheitsfahrt eines anderen bei der Polizei über deren Festnetzanschluss ist allenfalls als Beleidigungsdelikt verfolgbar. Gegenstand der falschen Verdächtigung gem. § 164 Abs. 1 StGB muss eine bereits unternommene Straftat bzw. eine entsprechende Amtspflichtverletzung sein.
Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die ...
Inzwischen stehen Protestaktionen sog. Klimakleber durch Straßenblockaden nicht mehr so im Vordergrund wie noch vor einiger Zeit. Zur Strafbarkeit bei der Teilnahme an solchen Aktionen hat sich nun das BayObLG ...
Der Sinn des Fahrverbots ist infrage gestellt, wenn der zu ahnende Verkehrsverstoß mehr als zwei Jahre zurückliegt. Dabei kommt es grundsätzlich auf den Zeitraum bis zur letzten tatrichterlichen Verhandlung an.
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Als Verteidiger muss man auch darauf achten, ob das AG bei einer Verurteilung im Bußgeldverfahren die verhängten Rechtsfolgen zutreffend
begründet hat. Dazu stellen wir zwei neuere Entscheidungen vor.