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  • · Nachricht · Kraftfahrzeugrennen

    Bedingter Verletzungs- und Gefährdungsvorsatz beim verbotenen Rennen

    | Der 4. Strafsenat des BGH hat jetzt noch einmal zu maßgeblichen Kriterien für das Vorliegen eines bedingten Verletzungs- und Gefährdungsvorsatzes bei einem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge (§ 315d Abs. 5 StGB Stellung genommen. |

     

    1. Voraussetzungenn des Verletzungsvorsatzes

    Danach setzt ein zumindest bedingter Verletzungsvorsatz voraus, dass

    • der Täter den Eintritt des Schadens als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und