· Nachricht · Kraftfahrzeugrennen
Bedingter Verletzungs- und Gefährdungsvorsatz beim verbotenen Rennen
| Der 4. Strafsenat des BGH hat jetzt noch einmal zu maßgeblichen Kriterien für das Vorliegen eines bedingten Verletzungs- und Gefährdungsvorsatzes bei einem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge (§ 315d Abs. 5 StGB Stellung genommen. |
1. Voraussetzungenn des Verletzungsvorsatzes
Danach setzt ein zumindest bedingter Verletzungsvorsatz voraus, dass
- der Täter den Eintritt des Schadens als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,50 € / Monat