Wird trotz der Einnahme von Amphetamin ein Kfz geführt, ist im Regelfall die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz ist dabei nach der Wertung des Gesetzgebers unabhängig von der nachgewiesenen Konzentration im Blut gegeben. Der Betroffene muss daher Umstände darlegen, die ein Abweichen von diesem Regelfall rechtfertigen (OVG Berlin 15.2.08, 1 S 186.07).
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer rechtfertigt für sich allein grundsätzlich nicht das Absehen von einem Regelfahrverbot. Eine Ausnahme vom Regelfahrverbot kann im Einzelfall nur gerechtfertigt ...
Zur Abwendung der durch die Verhängung eines Fahrverbots ggf. auftretenden finanziellen Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (OLG Düsseldorf 30.1.08, IV-5 Ss (OWi) 139/07, (OWi) 54/07 IV).
Die tatsächlichen Feststellungen zu einem Geschwindigkeitsverstoß müssen auch bei einem Geständnis des Betroffenen neben dem berücksichtigten Toleranzwert Angaben zur verwandten Messmethode enthalten (OLG Hamm 14.2.08, 5 Ss OWi 42/08).
Wird die Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedsstaats nur kurze Zeit nach Versagung der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis erworben, rechtfertigt das jedenfalls den Verdacht des rechtsmissbräuchlichen Erwerbs, wenn ...
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Erklärt sich der Betroffene bereit, einer Entscheidung im Beschlusswege (§ 72 OWiG) nur für den Fall zuzustimmen, dass von einem Fahrverbot abgesehen wird, so erstreckt sich sein Einverständnis nicht auf eine Beschlussfassung mit abweichender Rechtsfolge (OLG Zweibrücken 14.1.08, 1 Ss 3/08).