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  • 25.06.2008 | Fahrverbot

    Absehen vom Regelfahrverbot nach Besuch eines Aufbauseminars?

    Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer rechtfertigt für sich allein grundsätzlich nicht das Absehen von einem Regelfahrverbot. Eine Ausnahme vom Regelfahrverbot kann im Einzelfall nur gerechtfertigt sein, wenn neben dem Seminarbesuch eine Vielzahl anderer zugunsten des Betroffenen sprechender Gesichtspunkte im Rahmen einer wertenden Gesamtschau durch den Tatrichter festgestellt werden können (OLG Bamberg 17.3.08, 2 Ss OWi 265/08, Abruf-Nr. 081813).

     

    Praxishinweis

    Ebenso hat bereits das BayObLG entschieden (NZV 96, 374; DAR 99, 221). In neuerer Zeit haben das AG Bad Segeberg und das AG Rendsburg allerdings nach Teilnahme des Betroffenen an einer verkehrspsychologischen Intensivberatung vom Fahrverbot abgesehen (VA 05, 178; NZV 06, 611). Das muss der Verteidiger aber mit der Verwaltungsbehörde und der Staatsanwaltschaft vorbereiten/absprechen. Allein der gute Wille des Amtsgerichts reicht nicht, um ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zu vermeiden.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 120 | ID 119875