Die beantragte Einholung eines fachmedizinischen Gutachtens zum Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Unfall und vorhandenen Beschwerden ist nur dann nicht erforderlich, wenn auszuschließen ist, dass die Partei damit den Beweis der Unfallursächlichkeit führen kann (BGH 3.6.08, VI ZR 235/07).
Das erstinstanzliche Verfahren in einem Unfallprozess leidet an wesentlichen Mängeln i.S.d. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, wenn das Gericht angebotenen Zeugenbeweis übergeht, von einer sich aufdrängenden persönlichen ...
Der Geschädigte kann Ersatz der Umsatzsteuer bis zu Höhe des Steueranteils im gutachterlich geschätzten Wiederbeschaffungswert verlangen, wenn er zunächst ein kleineres Fahrzeug mit USt.-Anfall anschafft und erst später ein gleichwertiges Fahrzeug, wiederum mit USt., erwirbt (AG Marl 26.6.08, 3 C 120/08).
Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung (BGH 10.6.08, VI ZR 248/07).
Nach Art. 11 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.00 über die gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) i.V.m. Art. 9 Abs.
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1. § 13 Abs. 7 S. 2 AKB, wonach der Kaskoversicherer die Umsatzsteuer nur ersetzt, wenn und soweit sie für den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmer tatsächlich angefallen ist, erfasst sämtliche Fälle, in denen der Versicherer dem Grunde nach Kaskoentschädigung zu leisten hat, also auch den des Verlustes eines PKW. Sie ist nicht auf die Fälle der Beschädigung und Zerstörung beschränkt.