Ein Funkgerät ist ein Mobil- oder Autotelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO, wenn hiermit auch eine Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz möglich ist.
Auch der Fahrlehrer, der sich während einer Fahrschulübungsfahrt nur auf dem Beifahrersitz befindet, ist neben dem das Fahrzeug lenkenden Fahrschüler Fahrzeugführer i. S. des § 23 Abs. 1a StVO und begeht daher eine ...
Ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons liegt auch vor, wenn der Fahrzeugführer das Gerät aufnimmt, um dieses zum Telefonieren einzuschalten, das Einschalten aber am entladenen Akku scheitert (OLG Köln 14.4.
Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES3.0 des Herstellers ESO handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (AG Lüdinghausen 19.1.09, 19 OWi-89 Js 1880/08-170/08).
Die Feststellungen zum Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind lückenhaft, wenn das Urteil keine Angaben enthält, mit welcher Messmethode die Geschwindigkeit ermittelt worden ist. Dies ist nur unschädlich, ...
Grundsätzlich kann - jedenfalls bei einer gezielten Ampelüberwachung - die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes aufgrund der Schätzung von Polizeibeamten festgestellt werden, wenn der Polizeibeamte ...
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Die Entscheidung entspricht der inzwischen wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Celle VA 08, 143; OLG Hamm 15.4.08, 3 Ss 31/08; OLG Nürnberg 15.5.07, 2 Ss 50/07). Auf die Frage, ob eine im Ausland erworbene ausländische Fahrerlaubnis hier hätte anerkannt werden müssen, kommt es also nicht an.