Fehlt bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0 die in der Bedienungsanleitung geforderte „nachvollziehbar“ gekennzeichnete Fotolinie, ist nicht klar erkennbar, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug handelt und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation vom Betroffenenfahrzeug steht. Die Messung ist dann unverwertbar (AG Lübben 16.3.10, 40 OWi 1321 Js 2018/10 (58/10).
Von der Regelfahrerlaubnisentziehung nach einer Trunkenheitsfahrt kann jedenfalls abgesehen werden, wenn seit der Tat und der Führerscheinsicherstellung 10 Monate vergangen sind und der Angeklagte in dieser Zeit durch ...
Hundert und mehr Urteilszeilen zum Aufschlag von 15 Prozent auf den Normaltarif - ein bis zwei Leerformeln zum Abschlag von 10 Prozent wegen ersparter Eigenaufwendungen, so das typische Bild. Es gerade zu hängen, hatte ...
Die für den Unfallhergang beweisbelastete Partei ist durch Vorlage eines von beiden Unfallbeteiligten unterzeichneten „Unfallberichts“ von den Beweisanforderungen, denen sie ohne den „Unfallbericht“ zur Erreichung ihres Prozessziels genügen müsste, zunächst enthoben. Erst wenn der Gegenpartei der Nachweis gelingt, dass der „Unfallbericht“ unrichtig ist, gilt wieder die beweisrechtliche Ausgangslage (OLG Dresden 9.12.09, 7 U 949/09).
Auch bei nur anteiliger Haftung des Schädigers (hier: 50 Prozent) kann der Geschädigte unter Umständen Anspruch auf vollen Ersatz der Kosten für ein Sachverständigengutachten haben (AG Siegburg 31.3.
Solange und soweit ein Haftpflichtversicherer trotz ordnungsgemäßer Behandlung das Regulierungsbegehren des Anspruchsstellers nicht abschließend beurteilen kann, beruht das Nichtzahlen der Regulierungsleistung auf ...
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Der Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) auf eine günstigere und vom Qualitätsstandard gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen „freien Fachwerkstatt“ verweisen, wenn der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH 23.2.10, VI ZR 91/09).