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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Andrea Pawler, Bremen, reiht sich mit ihrer Zuschrift in unsere wachsende Sammlung von coronabedingten Recherchetipps ein. Sie kombiniert ihre Ideen clever mit klassischer Online-Recherche, Nachfragen bei Mandanten und auskunftsfreudigen Dritten ‒ und verbucht damit regelmäßig Vollstreckungserfolge. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Altes Logo ‒ neues Geschäft

    Dass Schuldner aufgrund von Corona als Selbstständige Einbußen erleiden, ihr Geschäft aufgeben oder deutlich herunterfahren, ist für Gläubiger besonders jetzt während der „zweiten Welle“ wieder ein Problem. Wann lohnen sich weitere Recherchen und wann sollte man dem Mandanten mitteilen, dass sich weitere Aktivitäten derzeit vermutlich nicht lohnen?

     

    Unsere Leserin geht i. d. R. wie in folgendem Fall vor: Schuldner S. hatte zuvor mit Büchern, Tonträgern und Elektronikartikeln gehandelt. Dies war schon zuvor für ihn kein sehr einträgliches Geschäft, sodass sich unsere Leserin mit ihm auf eine Ratenzahlung geeinigt hatte. Nun hatte S. aber angegeben, sein Geschäft corona-bedingt nicht fortzusetzen. Er lebe von der Unterstützung seiner Lebensgefährtin L. und habe kein weiteres Einkommen. Er stellte alle Zahlungen ein.

     

    Mit S. war es jedoch immer schon schwierig gewesen. So hatte unsere Leserin auf seiner Website schon einmal Verkaufsobjekte (z. B. Haushaltsgeräte) entdeckt, die mit seinem sonstigen Geschäft nichts zu tun hatten. Sie ahnte, dass sich S. flexibel auf die aktuelle Situation eingestellt hatte, und recherchierte online, ob lokale Anbieter etwa mit Homeoffice-Artikeln und Reparaturen warben. Dabei half ihr auch ein Tipp des Gläubigers G., der wusste, dass S. handwerklich begabt war. Sie bezog auch eBay-Kleinanzeigen in ihre Suche ein, wo häufig kleinere Dienstleistungen angeboten werden. Hier hatte sie einen Treffer: Sie entdeckte das alte Firmen-Logo des S., das sie von seinen Briefbögen kannte. Nur dass S. nun nicht mehr „Bücher, CDs und mehr“ im Logo bewarb, sondern mit „Homeoffice-Artikeln“ und „PC-Servicediensten“. Auf Bitten unserer Leserin sah sich G. versteckt vor dem Haus des S. um und staunte nicht schlecht: Er entdeckte S., der zweimal mit Kisten und PC-Towern in seine Wohnung unterwegs war. Zwei Personen schauten sogar ebenfalls mit Kartons vorbei, die auf Laptops schließen ließen.

     

    Unsere Leserin konfrontierte S. mit ihrem Wissen und erfuhr: S. hatte sich schnell „umgestellt“, reparierte nun tatsächlich Elektronik und war regelmäßig auch zu Büros und Firmen unterwegs, bei denen er die EDV in leeren Büros wartete, da Mitarbeiter im Homeoffice waren. Die Zahlungen nahm er ohne weitere Diskussionen wieder auf.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 54 | ID 47079046