28.02.2025 · Nachricht aus Steuern sparen professionell · Kfz-Kosten
Berufsgeheimnisträger können in einem Fahrtenbuch Schwärzungen vornehmen, wenn diese erforderlich sind, die Identitäten von Mandanten zu schützen. Diese Berechtigung ändert aber nichts an der Beweislastverteilung. Ggf. muss der Berufsträger substantiiert darlegen, weshalb Schwärzungen in dem Umfang erforderlich waren, und zur beruflichen Veranlassung der Fahrten ergänzende Angaben machen. Das hat das FG Hamburg einem Rechtsanwalt ins Stammbuch geschrieben.
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01.12.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Kapitalgesellschaften
Sollen GmbH-Anteile veräußert werden, ist in der Praxis stets ein Blick „in den zeitlichen Rückspiegel“ erforderlich. Zu prüfen ist, ob diese Anteile noch der siebenjährigen Sperrfrist nach § 22 UmwStG unterliegen, weil z. B. ein Betrieb oder Mitunternehmeranteile in die GmbH nach § 20 UmwStG unter Ansatz der Buch- oder Zwischenwerte eingebracht worden sind. In diesen Fällen entsteht rückwirkend ein steuerpflichtiger Einbringungsgewinn I. Eine solche Sperrfristverletzung kann ...
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13.06.2023 ·
Sonderausgaben aus CB ChefärzteBrief · Downloads · Recht
"Um Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu begegnen und ihre eigene Position zu wahren, benötigen Sie als Chefarzt Verhandlungsgeschick und Wissen um die eigenen Rechte im Arbeitsverhältnis. Was Sie über Vergütungsverhandlungen, Zielvereinbarungen, Tätigkeitsumfang und Kündigungsschutz wissen müssen, fasst diese Sonderausgabe auf 47 Seiten zusammen." > lesen