· Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Strittig: Blockiert deutsches Recht die irische Restschuldbefreiung?
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
Ein irisches Insolvenzverfahren ist hinsichtlich deutscher Steuerforderungen, die im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung stehen, wirkungslos, wenn der Betroffene rechtskräftig verurteilt worden ist. Die einer Restschuldbefreiung vergleichbare Wirkung eines in Irland durchlaufenen Insolvenzverfahrens würde gegen den deutschen Ordre public verstoßen.
Sachverhalt
Streitig ist der Abrechnungsbescheid vom 25.4.24. In diesem Bescheid lehnte der Beklagte (B) die Anerkennung eines in der Republik Irland durchlaufenden Insolvenzverfahrens in Bezug auf die auf einer Steuerhinterziehung des Klägers (K) beruhenden Steuerverbindlichkeiten ab.
K hatte vor Erlass des Abrechnungsbescheids Klage erhoben. Hintergrund dieses Verfahrens war, dass K in der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Steuerschulden aus den Veranlagungszeiträumen 2009 bis 2012 hatte, in deren Zusammenhang er wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war. K übersiedelte in der Folge in die Republik Irland. Über das Vermögen des K wurde in Irland ein Insolvenzverfahren eröffnet und mit beglaubigter Bestätigung zum 18.10.21 die Zahlungsunfähigkeit erklärt. Nach Verfahrensabschluss erhielt K mit dem certificate of discharge from bankruptcy die Bestätigung, dass er mit Ablauf eines bestimmten Datums aus dem Verfahren entlassen ist.
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