01.12.2025 · Fachbeitrag · FG Hamburg
Gestaltungsmissbrauch bei Cum-Cum-Konstellation ist zweifelhaft
| Das FG Hamburg hat im Rahmen einer steuerlichen KapErtSt-Haftung zu einer Cum-Cum-Konstellation aufgrund summarischer Prüfung entschieden, dass nach Aktenlage Zweifel am Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) vorliegen (7.3.25, 6 V 84/24, Rn. 99, 102 ff.; Abruf-Nr. 248982 ). Neben einem erst in der Hauptsache auswertbaren Agreement sei kein Näheverhältnis zwischen (Steuervorteil generierenden) Dritten und dem Steuerpflichtigen feststellbar. |
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