18.12.2023 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Vorweggenommene Erbfolge
Die Ertragsabsicherung des Übergebers ist ein Kernelement im Rahmen der Planung der vorweggenommenen Erbfolge. Mit der Zunahme der Unsicherheiten im Bereich der Ertragszurechnungen und der Anerkennung des Nießbrauchs gewinnt die vorweggenommene Erbfolge gegen lebenslange wiederkehrende Leistungen wieder an Bedeutung. Schließlich lässt sich hierdurch die bedarfsgerechte Versorgung des Übertragenden sicherstellen; ansonsten geht das Vermögen i. d. R. ohne weitere Einschränkungen auf ...
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel. > lesen
22.02.2023 ·
Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Downloads · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (Drs. 20/3879) sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken überarbeitet und neu gefasst worden. Die im BewG vorgenommenen Änderungen, die für viele Grundstückseigentümer etwas überraschend auf den Weg gebracht worden sind und je nach Fallkonstellation zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte führen können, sind am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Gemäß § 265 Abs. 14 BewG gelten die Änderungen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22. Sie sind somit für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden. > lesen