· Fachbeitrag · Direktversorgung mit Strom und Gas
Unbezahlte Energierechnung als „Störfaktor“
von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen
Strom und Gas werden immer teurer. Das liegt nicht nur an einer Preisbeschleunigung durch Inflation und Energiekrise, sondern auch ‒ im Hinblick auf Gaspreise ‒ am politischen Willen. Denn der Ausstieg aus fossilen Energieträgern soll insbesondere zur Wärmegewinnung im Gebäudebereich forciert werden. Die staatlich verordnete „Preisschraube“ soll zum Umstieg auf erneuerbare Energien motivieren. Dieser und folgende Beiträge widmen sich daraus folgenden Praxisproblemen zwischen Mieter und Vermieter.
1. Typischer Fall aus der Praxis
Gerade bei Vertragsende zeigen sich folgende Entwicklungen:
Beispiel |
Mieter M. ist ausgezogen und hat seine Gasrechnung nicht bezahlt. Er hatte einen Direktlieferungsvertrag als Selbstversorger mit dem örtlichen Energielieferanten. Der Gaszähler wurde ausgebaut. All dies wird erst bei Abnahme der Wohnung durch Vermieter V. festgestellt. V. möchte neu vermieten. Was ist zu veranlassen? |
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