· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Was ist beim Übergang von der Regel- zur Kleinunternehmerbesteuerung zu beachten?
Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 22.000 auf 25.000 Euro kann für Vereine bedeuten, dass sie künftig von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbefreiung wechseln (können). Was bei diesem Übergang zu beachten ist, hat das BMF in einem aktuellen Schreiben geklärt, mit dem es den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ergänzt.
Wechsel zur Kleinunternehmerbesteuerung: Wann möglich?
Ein Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung tritt (automatisch) dann ein, wenn die Umsatzgrenzen des § 19 Abs. 1 UStG unterschritten sind. Das bedeutet, in 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung, wenn die Umsätze in 2024 netto nicht höher waren als 25.000 Euro.
Wichtig — Hat der Verein auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, führt das Unterschreiten der Umsatzgrenze nicht automatisch zu einem Wechsel in die Kleinunternehmerbesteuerung. Der ist erst nach Ablauf der fünfjährigen Bindefrist möglich. Der Verein muss aber den Verzicht auf die Kleinunternehmerbesteuerung dem Finanzamt gegenüber widerrufen.
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