17.11.2014 · Fachbeitrag ·
Grunderwerbsteuer
Zum 1. Januar 2015 steigt die Grunderwerbsteuer bei Grundstückskäufen im Saarland und in Nordrhein-Westfalen auf 6,5 Prozent. Wer in einem dieser Bundesländer den Kauf einer Immobilie plant, sollte deshalb den Notarvertrag noch im Jahr 2014 unterschreiben. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro spart man sich so Grunderwerbsteuer in Höhe von 6.000 Euro (Nordrhein-Westfalen) und 4.000 Euro (Saarland).
14.11.2014 · Nachricht · Fotovoltaik
Die letzten Fragen zur Gewinnermittlung für Fotovoltaik-Anlagen und speziell zur Behandlung von privat verbrauchtem Strom im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht sind endlich beantwortet. Eine 25-seitige Sonderausgabe des ...
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13.11.2014 · Fachbeitrag ·
Kindergeld
Eltern haben für ein Kind, das ein duales Studium absolviert, bis zum Abschluss des Studiums Anspruch auf Kindergeld. Daran ändert sich nichts, wenn das Kind erst die praktische Ausbildung abschließt und dann bis zum ...
06.11.2014 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Prozesskosten, die in einer Scheidungssache anfallen, sind auch nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden. Einen Anerkennung von Prozesskosten im Zusammenhang mit Scheidungsfolgesachen (Unterhalt, Ehewohnung und Haushalt, Güterrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht) lehnte das FG aber ab (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2014, Az. 4 K 1976/14).
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28.10.2014 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Zieht ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, darf er neben den Speditionskosten noch eine Umzugskostenpauschale als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die Pauschalen für Umzüge im Jahr 2014 und 2015 ...
28.10.2014 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Normalerweise können Ehegatten/Lebenspartner bei der Einzelveranlagung aus Vereinfachungsgründen die hälftige Zuordnung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steueranrechnungsbeträgen beantragen.
28.10.2014 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Ein Betriebsprüfer kann von einem Unternehmen nicht verlangen, dass dieses ihm einen Due-Diligence-Bericht in voll lesbarer Form aushändigt, um zu prüfen, ob der Gesellschafter einer GmbH für den Kauf weiterer GmbH-Anteile einen angemessenen Kaufpreis bezahlt hat. Das hat das FG Münster klargestellt. Ein Due-Diligence-Bericht sei keine Urkunde im Sinne von § 200 Abgabenordnung, die dem Finanzamt vorgelegt werden müsse.