22.12.2016 · Fachbeitrag ·
Gewinnermittlung
Das Geschäft mit der Kindertagespflege boomt. Immer mehr Eltern vertrauen ihr Kind einer Tagesmutter (bzw. einem Tagesvater) an. Tagesmütter üben grundsätzlich eine selbstständige erzieherische Tätigkeit aus. Wie ihr Gewinn ermittelt und besteuert wird, hat das BMF jetzt klargestellt.
22.12.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Sind in die Ermittlung der 44-Euro-Freigrenze bei Sachbezügen auch Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Baden-Württemberg meint ja und hat damit ...
Schwerpunkt
Beitrag
22.12.2016 · Fachbeitrag ·
GmbH
Eigentlich gibt es bereits ein BMF-Schreiben und ein Uralt-BFH-Urteil, dass eine inkongruente bzw. disquotale Gewinnausschüttung anerkannt werden muss, wenn kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt und die vom Anteil am ...
22.12.2016 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Vertreiben Sie über Amazon Waren und nehmen Sie am sogenannten FBA-Programm (fulfillment by amazon) teil, kann das ungeahnte umsatzsteuerliche Konsequenzen haben. Das liegt daran, dass Amazon ein Versandnetz mit 29 Logistikzentren in mehreren EU-Ländern unterhält. Bestimmt Amazon jetzt, dass Ihre Waren in einem solchen Zentrum im EU-Ausland gelagert und von dort versandt werden, liegt für Sie ein meldepflichtiges innergemeinschaftliches Verbringen vor.
22.12.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Das Finanzamt darf einem Unternehmen, das einen geschlossenen Kreis von Geschäftspartnern zu „Herrenabenden“ einlädt, in denen weniger die Information über fachliche Dinge im Vordergrund steht als Small-talk und ...
Schwerpunkt
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22.12.2016 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Berichtigt ein Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück. Das hat der BFH klargestellt und sich einem Grundsatzurteil des EuGH ...
30.11.2016 · Nachricht · Betriebsausgaben
Das Finanzamt darf einer Kanzlei, die einen geschlossenen Kreis von Ist- bzw. Ziel-Mandanten und Geschäftsfreunden zu „Herrenabenden“ einlädt, in denen weniger die Information über juristische Sachverhalte im Vordergrund steht als Unterhaltung, Small-talk und Bewirtung, den Betriebsausgabenabzug nicht mit dem Argument verweigern, die Kosten fallen unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG. Das hat der BFH klargestellt und damit eine Entscheidung des FG Düsseldorf revidiert.
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